Die nicht zugelassene Wahlliste – und der Abbruch der Betriebsratswahl
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Wahl des Betriebsrats für den Gemeinschaftsbetrieb der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und der Fraport Ground Services GmbH abzubrechen ist. Die Wahl für ca. 13.000 Arbeitnehmerinnen …
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